Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG):
Förderung von Lösungen für Spracherkennung und Digitales Diktatmanagement zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen gemäß § 19 Abs. 1 Satz 3 KHZG
DFC-SYSTEMS unterstützt Sie bei der Planung, Beantragung und Einführung von geförderten Lösungen für die sprachbasierte Dokumentation im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Insgesamt 4,3 Mrd. Euro stellen Bund und Länder ab 2021 für die Förderung der Digitalisierung in Krankenhäusern zur Verfügung.
DFC-SYSTEMS ist einer der führenden deutschen Anbieter von klinikweiten Lösungen für die automatisierte, sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen. Unsere Lösungen für medizinische Spracherkennung und digitales Diktatmanagement unterstützen bereits seit über 20 Jahren zahlreiche Kliniken bei der sprachbasierten Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen.
Bundesweit sind alle Krankenhäuser aufgefordert, notwendige Modernisierungen umzusetzen und ihre entsprechenden Förderanträge bis zum 31.12.2021 einzureichen.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)
Richtlinie zur Förderung (KHSFV)
Bundesamt für soziale Sicherung (BAS)
Formular zur Bedarfsanmeldung bei Ihrer Landesbehörde
Die Vorteile von indicda Spracherkennung und Digitalem Diktatmanagement auf einen Blick:
- Sprachbasierte Dokumentation für alle medizinischen Fachdisziplinen
- Spracherkennung für alle medizinischen Informationssysteme (Erkennung direkt am Cursor)
- Unmittelbare Reduzierung des Zeitaufwands für die klinische Dokumentation dank moderner Erkennungstechnologien und einfacher Bedienung
- Hoher Automatisierungsgrad der klinischen Dokumentationsprozesse durch umfangreiche Softwarefunktionalität und flexible Konfigurationsmöglichkeiten
- Einsatz von Fachabteilungs-, Anwender- und Untersuchungs-spezifischen Textbausteinen
- Unterstützung von Sprachsteuerung für die sprachbasierte Navigation innerhalb von Dokumentfeldern
- Unterstützung von strukturierter Befundung für eine vollständige und schnellere Dokumentation
- Austausch medizinischer Daten über international anerkannte technische Standards wie HL7, FHIR, etc.
- Gewährleistung der Informationssicherheit nach § 75c SGB V durch Einsatz modernster Software-Technologie, zentraler Datenhaltung, verschlüsselter Datenkommunikation und granularem Rollen-Rechte-Konzept
- Concurrent-User-Lizenzmodell für den wirtschaftlichen klinikweiten Einsatz und Betrieb
Die indicda Lösungen für die sprachbasierte digitale Erfassung der pflegerischen und klinischen Dokumentation werden in Deutschland für die Anforderungen der medizinischen Leistungserbringer in Deutschland, der Schweiz und Österreich entwickelt und supported. Sie entsprechen den Richtlinien zur Förderung im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG).
Kontaktieren Sie uns unverbindlich, wir unterstützen Sie gerne!
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